Keine Beratung/Therapie des Opfers während des Strafverfahrens?

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Therapie macht Opfer nicht unglaubwürdig!

In Strafverfahren wegen sexueller Gewalt ist häufig die Zeugenaussage des Opfers – also derjenigen Person, die angibt, Opfer zu sein – das entscheidende Beweismittel für die Schuld des Täters. Manche Staatsanwaltschaften und Gerichte befürchten, dass die Glaubhaftigkeit der Aus­sa­ge leidet, sobald das Opfer sich in Beratung oder Psychotherapie begibt. Sie wirken deswegen darauf hin, dass eine Beratung/Therapie unterbleibt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, was Jahre dauern kann.

Der ado hält das für falsch und dem Opfer schädlich.

Näheres siehe im anliegenden PDF-Dokument:
2018-Traumatherapie-RechtskraftII-1.pdf
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